Ausgleichsbeträge

In der Altstadt Teltow wurden zwischen 1992 bis einschließlich 2007 etwa 11 Mio. € aus dem Bund/Länder-Programm Städtebauförderung investiert. Bis 2011 werdem weitere 5 bis 6 Mio € eingesetzt. Knapp die Hälfte der Mittel ist in die Erneuerung von Gebäuden geflossen, etwa ein Viertel wurde für die Erneuerung und Umgestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen aufgewendet. Seit Beginn des Sanierungsverfahrens hat eine deutliche Aufwertung der Altstadt Teltow stattgefunden.

Zum Ende des Sanierungsverfahrens im Jahr 2011 ist die Stadt Teltow gem. § 154 Baugesetzbuch verpflichtet, von allen Eigentümern im Sanierungsgebiet den so genannten Ausgleichsbetrag zu erheben. Die Eigentümer im Sanierungsgebiet, deren Grundstücke durch die öffentlich finanzierten Sanierungsmaßnahmen eine Wertsteigerung erfahren haben, sollen mit dem Ausgleichsbetrag zur Refinanzierung der Maßnahmen beitragen. Im Gegenzug werden im Sanierungsgebiet keine Erschließungsbeiträge erhoben. Die zum Ende des Sanierungsverfahrens erhobenen Ausgleichsbeträge müssen an Bund und Land zurückgezahlt werden.

Grundlage der Ermittlung der Ausgleichbeträge sind Anfangs- und Endwerte, die für die Altstadt Teltow in zwei Wertgutachten durch einen Sachverständigen ermittelt wurden. Die Altstadt Teltow wurde dabei in verschiedene Zonen eingeteilt, für die jeweils ein Anfangs- und Endwert ermittelt wurde. Die Gutachten und die Zonenwertkarten können im Bauamt Teltow oder beim Sanierungsträger eingesehen werden. Die Bodenwerterhöhungen liegen für Wohn- und Geschäftsbereiche in der Altstadt Teltow je nach Zone zwischen 5 € und 18 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Die Höhe des Ausgleichsbetrags wird für jedes Grundstück gesondert festgesetzt, da für die Berechnung gem. § 155 BauGB noch weitere Aspekte berücksichtigt werden. Entsprechend sind z.B. Bodenwerterhöhungen, die durch Aufwendungen des Eigentümers bewirkt wurden, in die Ermittlung des Ausgleichsbetrages einzubeziehen.

Der Ausgleichbetrag kann auf Antrag durch den Eigentümer vorzeitig abgelöst werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall fällt der Betrag geringer aus, da eine Abzinsung gewährt wird. Die Vereinbarung über die Höhe des Ablösungsbetrags ist endgültig, eine nachträgliche Nachzahlung ist ausgeschlossen. Vorteil für Eigentümer und Stadt ist, dass die vorzeitig eingenommenen Mittel direkt für Maßnahmen z.B. für die Gestaltung von öffentlichen Wegen und Plätzen in der Altstadt Teltow zur Verfügung stehen.

Ansprechpartner für Ausgleichsbeträge ist Frau Abraham, Stadt Teltow Pfeil zum Kontakt

 

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